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Kredite mit Bundesgarantie als Liquiditätshilfe für schweizerische Unternehmen in der Corona-Krise

Mrz 30, 2020

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für schweizerische Unternehmen befasst, die aufgrund der Massnahmen zur Bekänpfung des Coronavirus in existenzielle Not geraten. Diese Unternehmen sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite werden von Bürgschaftsorganisaitonen bzw. vom Bund abgesichert. Die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus (https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1077.pdf) ist am 26. März 2020 in Kraft getreten (nachfolgend „Verordnung“). Ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen kurz dargestellt.