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Das Ende der Inhaberaktie und neue strafrechtliche Sanktionen für Aktionäre und Organe

Okt 31, 2019

Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke wird am 1. November 2019 in Kraft treten und bemerkenswerte Änderungen im OR und StGB zur Folge haben, von denen jede AG und GmbH betroffen sein wird: (i) Die Inhaberaktie wird abgeschafft, (ii) das Nicht- bzw. vorschriftswidrige Führen des Aktienbuches bzw. die Nicht-Meldung der wirtschaftlich berechtigten Person wird im Rahmen dieser Änderungen strafrechtlich sanktioniert und (iii) ein endgültiger Verlust der Rechte an Aktien ist möglich. Die massgeblichen Änderungen im OR und StGB werden nachfolgend anhand der Aktiengesellschaft kurz dargestellt, gelten aber sinngemäss auch für die GmbH. Nicht Gegenstand dieser Darstellung ist die Frage, ob die Gesetzesänderungen sinnvoll bzw. notwendig sind oder nicht.